Leistungen

Leistungen

Immobilien

Aufgrund der Bedeutung und Komplexität sieht das Gesetz bei Rechtsgeschäften rund um die Immobilie die Mitwirkung eines Notars vor. Wir beraten Sie im Immobilienrecht bei allen denkbaren Gestaltungen: Vom Grundstücks- oder Wohnungskauf, der Aufteilung einer Immobilie in Wohnungen, der Bestellung von Grundschulden über Bauträgerprojekte bis hin zu lebzeitigen Grundstücksübertragungen an die künftigen Erben. Dabei kümmern wir uns auch um die zuverlässige und zügige Vertragsumsetzung: Wir übernehmen die Kommunikation mit Gerichten, Behörden, Banken und anderen Beteiligten, holen erforderliche Erklärungen ein, überwachen die Kaufpreiszahlung und veranlassen schließlich die Eintragung im Grundbuch.

Wir begleiten Sie insbesondere bei:

  • Immobilienkaufverträgen jeder Art (Wohn- und Gewerbeimmobilien, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte)
  • Aufteilungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Bauträgerprojekten
  • Übertragungsverträgen/Schenkungen
  • Bestellung und Löschung von Grundschulden
  • Begründung und Löschung von Dienstbarkeiten und sonstigen dinglichen Rechten
  • Grundbuchberichtigungen (etwa nach einem Todesfall)

Unternehmen

Wir begleiten Sie im Gesellschaftsrecht über den gesamten Lebenszyklus Ihres Unternehmens. Im Rahmen der Gründung beraten wir Sie zur passenden Rechtsform für Ihr Unternehmen, entwerfen den Gesellschaftsvertrag und veranlassen die erforderlichen Anmeldungen zum Handelsregister.

Nach der Gründung beraten und betreuen wir Sie bei den laufenden rechtlichen Angelegenheiten. Von der Protokollierung von Gesellschafterversammlungen (z.B. zum Zwecke einer Satzungsänderung) über Kapitalmaßnahmen, den Verkauf von Unternehmensanteilen bis hin zu Umstrukturierungen und Umwandlungen (wie etwa Verschmelzungen, Ausgliederungen, Formwechsel oder Spaltungen). Wir unterstützen Sie auch bei den erforderlichen Schritten zur Beendigung eines Unternehmens.

Wir beraten Sie insbesondere bei:

  • Unternehmensgründungen
  • Umstrukturierungen/Umwandlungen
  • Unternehmenskäufen
  • Kapitalmaßnahmen
  • Nachfolgeplanung
  • Corporate Housekeeping, insbesondere Handelsregisteranmeldungen

Erbschaft & Schenkung

Ein wohlüberlegtes und rechtssicher formuliertes Testament gibt Ihnen zu Lebzeiten das gute Gefühl geordneter Verhältnisse und vermeidet nach dem Tod Streit, Aufwand und Kosten. In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir Ihre Vorstellungen und entwerfen auf dieser Basis ein passendes Testament. Gern beraten wir Sie auch bei der Gestaltung eines Erbvertrages gemeinsam mit Ihrem (Ehe-)Partner. Nach der Beurkundung kümmern wir uns um die amtliche Verwahrung und registrieren Ihre Verfügung von Todes wegen digital im Zentralen Testamentsregister, um sicherzustellen, dass sie im Erbfall gefunden wird. Regelmäßig genügt im Erbfall ein notariell errichtetes Testament oder ein notarieller Erbvertrag als Erbnachweis und erspart die Einholung eines zeit- und kostenaufwendigen Erbscheins.

Gern beraten wir Sie auch, wenn Sie die lebzeitige Übertragung von Grundbesitz an die künftigen Erben wünschen. In einem Beratungsgespräch klären wir die Motive und Ziele Ihrer Schenkung (z.B. das Ausnutzen steuerlicher Freibeträge) und ich zeige Ihnen die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten auf. Durch eine entsprechende rechtliche Gestaltung kann etwa sichergestellt werden, dass Sie nach der Übertragung in der Immobilie wohnen bleiben oder sich Mieterträge erhalten können, um Ihre eigenen Versorgungsinteressen im Alter sicherzustellen.

Ist der Erbfall bereits eingetreten, begleiten wir Sie bei der Nachlassabwicklung. Hierbei entwerfen und beurkunden wir beispielsweise Erbauseinandersetzungen oder Anträge auf Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • Einzeltestamenten
  • Erbverträgen
  • Erbscheinsanträgen
  • Testamentsvollstreckerzeugnissen
  • Erbausschlagungen
  • Erb- und Pflichtteilsverzichten
  • Erbauseinandersetzungen
  • Grundbuchberichtigungen nach einem Todesfall
  • Vorweggenommenen Erbfolgen (Schenkungen)

Ehe & Familie

Im Familienrecht stehen Vereinbarungen zwischen Eheleuten im Fokus. In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir Ihre Ziele und entwerfen auf dieser Basis einen Ehevertrag, der die rechtlichen Auswirkungen der Ehe nach Ihren persönlichen Vorstellungen gestaltet – stets unter Beachtung der Grenzen, die Gesetz und Rechtsprechung vorgeben.

Im Falle einer Trennung kann eine notarielle Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung einen Beitrag zu einer verträglichen Auseinandersetzung leisten und kostenintensive Gerichtsverfahren vermeiden.

Wir beraten Sie insbesondere bei:

  • Eheverträgen
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Adoptionen

Vorsorge

Wir stehen Ihnen nicht nur bei Ihrer rechtssicheren Erbregelung, sondern auch bei der vorausschauenden und selbstbestimmten Gestaltung für den Vorsorgefall zur Seite: Sie entscheiden selbst, wer im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit für Sie als Vertrauensperson handeln soll. Notarielle General- und Vorsorgevollmachten stellen die Handlungsfähigkeit sicher und vermeiden regelmäßig eine gerichtliche Betreuung. Auch für Unternehmer ist es wichtig, den Vorsorgefall zu bedenken und die Handlungsfähigkeit sicherzustellen, falls etwa der einzige Geschäftsführer ausfällt.

Wir übernehmen die digitale Registrierung der Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister, um sicherzustellen, dass sie im Vorsorgefall gefunden werden.

Wir beraten Sie bei:

  • General- und Vorsorgevollmachten
  • Unternehmervollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsverfügungen

Beglaubigungen

Häufig bedürfen wichtige Dokumente für Ihren Einsatz im Rechtsverkehr der notariellen Beglaubigung. Der Notar bestätigt bei einer Beglaubigung die Echtheit eines Dokuments (Abschriftsbeglaubigung) oder einer Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung). Eine rechtliche Prüfung der Erklärung selbst findet hierbei grundsätzlich nicht statt.

Möchten Sie eine notarielle Urkunde im Ausland verwenden, ist hierfür die Apostillierung oder Legalisation notwendig. Bei diesem Verfahren unterstützen wir Sie gern.